

🕊️ Die Satzung Kirche der lebendigen Vision („e.V.“)
§ 1 Name, Sitz, Rechtsform
(1) Die religiöse Gemeinschaft führt den Namen „Kirche der lebendigen Vision .“
(2) Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
(3) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“.
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§ 2 Zweck der Gemeinschaft
(1) Zweck der Kirche ist die Verbreitung, Förderung und aktive Praxis einer lebendigen Vision, die den Menschen dazu inspiriert, sein ureigenes Potenzial zu erkennen, zu entfalten und in friedlicher Kraft zu leben.
(2) Die Glaubensgrundlage der Kirche der lebendigen Vision speist sich aus einer transkulturellen, integrativen Weltsicht. Sie umfasst unter anderem:
• die Achtsamkeit des Zen,
• die Harmonie des Dao,
• die Energieprinzipien des Huna,
• die mystischen Pfade des Abendlandes (u. a. Hermetik und christliche Visionstheologie),
• sowie den fröhlichen Glauben an das Heilige Spaghetti-Monster (FSM) als Ausdruck geistiger Offenheit und Toleranz gegenüber allen Vorstellungen einer höheren Macht.
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§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied werden kann jede Person, die die Grundansichten der Kirche teilt und bereit ist, den monatlichen Mitgliedsbeitrag über die offizielle Webseite zu entrichten.
(2) Die Mitgliedschaft erlischt automatisch bei:
• Ausbleiben der monatlichen Zahlung,
• oder grobem Verstoß gegen die Glaubenssätze der Gemeinschaft.
(3) Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. Die Entscheidung über Annahme oder Ausschluss liegt beim Vereinsführer.
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§ 4 Organe der Kirche
(1) Das einzige Organ der Kirche ist der Vereinsführer.
(2) Der Vereinsführer wird nicht gewählt. Er ist durch Gründung und göttliche Eingebung berufen.
(3) Die Kirche ist keine demokratische Organisation. Sie folgt einer positiven, friedlichen Diktatur unter spiritueller Führung.
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§ 5 Vorstand / Führung
(1) Der Vorstand besteht ausschließlich aus einer Person, dem sogenannten „Führer der lebendigen Vision“.
(2) Der Führer ist auf Lebenszeit berufen. Eine Nachfolge kann nur durch den aktuellen Führer oder durch göttliches Zeichen bestimmt werden.
(3) Der Führer vertritt die Kirche gerichtlich und außergerichtlich und ist allein vertretungsberechtigt.
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§ 6 Satzungsänderung
(1) Änderungen an dieser Satzung können ausschließlich durch den Vereinsführer vorgenommen werden.
(2) Es besteht kein Recht für Mitglieder, Änderungen zu beantragen oder darüber abzustimmen.
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§ 7 Auflösung der Kirche
(1) Die Auflösung der Kirche kann ausschließlich vom Führer beschlossen werden.
(2) Im Falle einer Auflösung fließt das gesamte Vermögen der Kirche in eine zu gegebener Zeit vom Führer benannte Stiftung, welche die geistigen, kulturellen und spirituellen Werte der Kirche fortführt.
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§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit sofort in Kraft.
Der aktuelle Führer ist: Dominic Roith (Stand: Juli 2025). Möge die Vision mit ihm sein. ✨

Gemeinschaft
Die Kirche der lebendigen Vision ist mehr als Glaube – sie ist Bewegung.
Kunst, Klang und Selbstermächtigung verbinden sich zu einem Raum für alle, die sehen, erschaffen und wirken wollen.
Gegründet von Dominic Roith – im Namen der Vision. 👁🔥
Verbindung
Manifestation
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